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51598 Friesenhagen Altenhofen, Bettorf, Bockenbaum, Busenbach, Busenhagen, Dernbach, Engelshäuschen, Erlenbruch, Eueln, Friesenhagen, Gerndorf ...
56305 Puderbach Bauscheid, Breitscheid, Döttesfeld, Haberscheid, Niederdreis, Niederähren, Oberähren, Puderbach, Reichenstein, Richert
56472 Hof Bach, Bad Marienberg, Dammühle, Dreisbach, Fehl-Ritzhausen, Großseifen, Hahn, Hardt, Hof, Lautzenbrücken, Nisterberg ...
56593 Pleckhausen Bürdenbach, Güllesheim, Horhausen, Krunkel, Niedersteinebach, Obersteinebach, Pleckhausen, Pleckhausermühle
57518 Betzdorf Alsdorf, Betzdorf, Dauersberg, Steineroth
57520 Friedewald Derschen, Dickendorf, Emmerzhausen, Friedewald, Grünebach, Kausen, Langenbach, Mauden, Molzhain, Neunkhausen, Niederdreisbach ...
57537 Wissen Dellingen, Forst, Hof Holpe, Hövels, Kaltau, Langenbach, Lechenbach, Mittelhof, Neuhöfchen, Seifen, Seifermühle ...
57539 Roth Bitzen, Breitscheidt, Bruchertseifen, Etzbach, Fürthen, Heckenhof, Herrgottsau, Neuschlade, Roth
57548 Diedenberg Diedenberg, Freusburg, Herkersdorf, Katzenbach, Kirchen, Offhausen, Wehbach, Wingendorf
57555 Mudersbach Brachbach, Euteneuen, Mudersbach
57562 Herdorf Dermbach, Herdorf, Sassenroth
57572 Niederfischbach Harbach, Niederfischbach
57577 Seelbach Hamm, Marienthal, Pfannenschoppen, Seelbach, Thalhausen, Thalhausermühle
57580 Gebhardshain Elben, Fensdorf, Gebhardshain
57583 Nauroth Mörlen, Nauroth
57584 Scheuerfeld Scheuerfeld, Wallmenroth
57587 Birken-Honigsessen Birken-Honigsessen, Mühlenthal
57589 Pracht Birkenbeul, Friedenthal, Niederirsen, Pracht
57610 Altenkirchen Almersbach, Altenkirchen, Amteroth, Bachenberg, Bergenhausen, Dieperzen, Gieleroth, Herpteroth, Honneroth, Ingelbach, Leuzbach ...
57612 Helmenzen Beul, Birnbach, Busenhausen, Eichelhardt, Eng, Flögert, Giesenhausen, Hacksen, Helmenzen, Helmeroth, Helmerother Mühle ...
57614 Steimel Alberthofen, Ascheid, Berod, Borod, Breibach, Brubbach, Fluterschen, Hanwerth, Hilgert, Lahrbach, Mahlert ...
57629 Malberg Atzelgift, Dreifelden, Heimborn, Höchstenbach, Kirburg, Kundert, Limbach, Linden, Lochum, Luckenbach, Malberg ...
57632 Flammersfeld Berzhausen, Burglahr, Eichen, Eulenberg, Flammersfeld, Giershausen, Kescheid, Orfgen, Peterslahr, Reiferscheid, Rott ...
57635 Weyerbusch Ersfeld, Fiersbach, Forstmehren, Hasselbach, Heuberg, Hirz-Maulsbach, Kircheib, Kraam, Mehren, Oberirsen, Rettersen ...
57636 Mammelzen Hüttenhofen, Mammelzen, Reuffelbach, Sörth
57638 Neitersen Neitersen, Niederölfen, Obernau, Schöneberg
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Altenkirchen - Die Verbraucherrechte des Handykäufers

Handy-Reparatur / Handyreparatur Wenn das iPhone, bzw. Smartphone oder das herkömmliche Handy kaputt ist wird oftmals sofort eine Handy-Reparatur in Erwägung gezogen. Vorher sollte sich der Verbraucher jedoch über seine Rechte informieren. Vor allem die Garantie und die Gewährleistung spielen dabei eine große Rolle.

Das Gewährleitungsrecht

Unter der Gewährleistung versteht man ein gesetzliches Recht, welches dem Kunden von Seiten des Händlers eingeräumt werden muss und mindestens zwei Jahre umfasst. Laut dieses Rechtes muss das Handy zum Zeitpunkt des Kaufes im einwandfreien Zustand sein. Sollte das Handy innerhalb der ersten sechs Monate einen Defekt aufweisen, geht man davon aus, dass der Schaden schon vor dem Erwerb bestand. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Verkäufer. Ab dem siebenden Monat nach dem Kauf wird genau das Gegenteil angenommen und dementsprechend liegt die Beweislast also auch beim Käufer. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht gegenüber dem Hersteller, sondern gegenüber dem Verkäufer des iPhone, bzw. Smartphone oder herkömmlichen Handys

Die Garantie als freiwillige Leistung des Herstellers

Des Weiteren sollte man vor einer Handyreparatur überprüfen, inwieweit man eine sog. Garantie auf das Gerät hat. Im Gegensatz  zu der Gewährleistung, spielt es hier keine Rolle, welchen Zustand das Handy beim Kauf hatte.  Die Garantie ist meist sehr individuell gestaltet und ist eine Leistung, welche  ausschließlich auf einer freiwilligen und selbstgewählten Handhabung des Herstellers basiert.
Zumeist wird vom Hersteller die Funktionsfähigkeit des Handys innerhalb eines gewissen Zeitraumes sowie unter den spezifizierten und in der Anleitung beschriebenen Bedingungen, wie beispielsweise Feuchtigkeit oder Temperatur, garantiert. Wenn der Defekt des Handys also beispielsweise darauf zurückzuführen ist, dass z.B. das iPhone in die Badewanne gefallen ist oder extremer Hitze ausgesetzt war, greift die Garantie nicht. Weist das Handy allerdings einen Mangel auf, welcher nicht auf dergleichen Ursachen zurückzuführen ist, kann sich der Verbraucher innerhalb des Garantiezeitraumes an den Hersteller wenden. Meist besitzt die Gewährleistungspflicht jedoch Vorrang vor der Garantie. Verschiedenste Bedingungen können in der Garantieurkunde genauer begutachtet werden. Vor allem lohnt es sich in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf generell mehr, die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer  geltend zu machen.