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29389 Bad Bodenteich Abbendorf, Bad Bodenteich, Bodenteich, Bomke, Flinten, Häcklingen, Kuckstorf, Overstedt, Schafwedel, Schostorf
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29549 Bad Bevensen Bad Bevensen, Gollern, Groß Hesebeck, Jastorf, Klein Bünstorf, Klein Hesebeck, Medingen, Röbbel, Sasendorf, Seedorf
29553 Bienenbüttel Bargdorf, Beverbeck, Bienenbüttel, Bornsen, Edendorf, Eitzen I, Grünhagen, Hohenbostel, Hohnstorf, Niendorf, Rieste ...
29556 Suderburg Bahnsen, Böddenstedt, Hamerstorf, Holxen, Hösseringen, Räber, Suderburg
29559 Wrestedt Bollensen, Breitenhees, Drohe, Emern, Esterholz, Gavendorf, Groß Pretzier, Hamborg, Kahlstorf, Kallenbrock, Klein Bollensen ...
29562 Suhlendorf Batensen, Dallahn, Dalldorf, Grabau, Groß Ellenberg, Güstau, Klein Ellenberg, Klein Malchau, Kölau, Molbath, Nestau ...
29565 Wriedel Arendorf, Brambostel, Brockhöfe, Brockhöfe Bhf, Holthusen I, Lintzel, Schatensen, Wettenbostel, Wriedel, Wulfsode
29571 Rosche Borg, Gauel, Gut Göddenstedt, Göddenstedt, Hohenweddrien, Katzien, Nateln, Neumühle, Polau, Probien, Retzien ...
29574 Ebstorf Altenebstorf, Ebstorf, Oetzfelde, Tatendorf
29575 Altenmedingen Aljarn, Altenmedingen, Bohndorf, Bostelwiebeck, Eddelstorf, Haaßel, Reisenmoor, Secklendorf, Vorwerk
29576 Barum Barum, Tätendorf-Eppensen
29578 Eimke Dreilingen, Eimke, Ellerndorf, Wichtenbeck
29579 Emmendorf Emmendorf, Heitbrack, Nassennottorf, Walmstorf
29581 Gerdau Bargfeld, Barnsen, Bohlsen, Gerdau, Groß Süstedt, Holthusen II
29582 Hanstedt Allenbostel, Bode, Brauel, Eitzen II, Hanstedt, Oechtringen, Teendorf, Velgen
29584 Himbergen Almstorf, Brockhimbergen, Groß Thondorf, Himbergen, Hohenfier, Kettelstorf, Klein Thondorf, Kollendorf, Rohrstorf, Strothe
29585 Jelmstorf Addenstorf, Bruchtorf, Jelmstorf, Rockenmühle
29587 Natendorf Gut Golste, Gut Nienbüttel, Haarstorf, Hohenbünstorf, Luttmissen, Natendorf, Oldendorf II, Schier, Vinstedt, Wessenstedt
29588 Oetzen Bruchwedel, Dörmte, Jarlitz, Oetzen, Stöcken, Süttorf
29591 Römstedt Drögennottorf, Havekost, Masbrock, Niendorf I, Römstedt
29593 Schwienau Linden, Melzingen, Stadorf, Wittenwater
29594 Soltendieck Bockholt, Bomke, Heuerstorf, Kakau, Kattien, Müssingen, Soltendieck, Thielitz, Varbitz
29597 Stoetze Bankewitz, Boecke, Groß Malchau, Hof Rohrstorf, Hohenzethen, Nievelitz, Schlankau, Stoetze, Törwe, Zieritz
29599 Weste Hagen, Höver, Oetzendorf, Schlagte, Testorf, Weste, Weste/Bahnhof, Westersunderberg

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Uelzen - Die Verbraucherrechte des Handykäufers

Handy-Reparatur / Handyreparatur Wenn das iPhone, bzw. Smartphone oder das herkömmliche Handy kaputt ist wird oftmals sofort eine Handy-Reparatur in Erwägung gezogen. Vorher sollte sich der Verbraucher jedoch über seine Rechte informieren. Vor allem die Garantie und die Gewährleistung spielen dabei eine große Rolle.

Das Gewährleitungsrecht

Unter der Gewährleistung versteht man ein gesetzliches Recht, welches dem Kunden von Seiten des Händlers eingeräumt werden muss und mindestens zwei Jahre umfasst. Laut dieses Rechtes muss das Handy zum Zeitpunkt des Kaufes im einwandfreien Zustand sein. Sollte das Handy innerhalb der ersten sechs Monate einen Defekt aufweisen, geht man davon aus, dass der Schaden schon vor dem Erwerb bestand. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Verkäufer. Ab dem siebenden Monat nach dem Kauf wird genau das Gegenteil angenommen und dementsprechend liegt die Beweislast also auch beim Käufer. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht gegenüber dem Hersteller, sondern gegenüber dem Verkäufer des iPhone, bzw. Smartphone oder herkömmlichen Handys

Die Garantie als freiwillige Leistung des Herstellers

Des Weiteren sollte man vor einer Handyreparatur überprüfen, inwieweit man eine sog. Garantie auf das Gerät hat. Im Gegensatz  zu der Gewährleistung, spielt es hier keine Rolle, welchen Zustand das Handy beim Kauf hatte.  Die Garantie ist meist sehr individuell gestaltet und ist eine Leistung, welche  ausschließlich auf einer freiwilligen und selbstgewählten Handhabung des Herstellers basiert.
Zumeist wird vom Hersteller die Funktionsfähigkeit des Handys innerhalb eines gewissen Zeitraumes sowie unter den spezifizierten und in der Anleitung beschriebenen Bedingungen, wie beispielsweise Feuchtigkeit oder Temperatur, garantiert. Wenn der Defekt des Handys also beispielsweise darauf zurückzuführen ist, dass z.B. das iPhone in die Badewanne gefallen ist oder extremer Hitze ausgesetzt war, greift die Garantie nicht. Weist das Handy allerdings einen Mangel auf, welcher nicht auf dergleichen Ursachen zurückzuführen ist, kann sich der Verbraucher innerhalb des Garantiezeitraumes an den Hersteller wenden. Meist besitzt die Gewährleistungspflicht jedoch Vorrang vor der Garantie. Verschiedenste Bedingungen können in der Garantieurkunde genauer begutachtet werden. Vor allem lohnt es sich in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf generell mehr, die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer  geltend zu machen.