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Handy Reparatur und Iphone Reparatur Dienstleister
im Kreis Gifhorn

Infos zu NRepair Fa. M. Ebert

NRepair Fa. M. Ebert

Birnendamm 13
38524 Sassenburg


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Niedersachsen


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29365 Sprakensehl Behren, Blickwedel, Bokel, Hagen, Masel, Sprakensehl
29367 Steinhorst Auermühle, Lüsche, Räderloh, Steinhorst
29369 Ummern Pollhöfen, Ummern
29378 Wittingen Boitzenhagen, Darrigsdorf, Erpensen, Eutzen, Gannerwinkel, Glüsingen, Kakerbeck, Küstorf, Lüben, Ohrdorf, Plastau ...
29379 Wittingen Hagen, Knesebeck, Mahnburg, Transvaal, Vorhop, Wunderbüttel
29386 Hankensbüttel Allersehl, Alt-Isenhagen, Bottendorf, Dedelstorf, Emmen, Hankensbüttel, Isenhagen, Langwedel, Lingwedel, Oerrel, Repke ...
29392 Wesendorf Wesendorf, Westerholz
29393 Groß Oesingen Groß Oesingen, Klein Oesingen, Mahrenholz, Pollhöfen, Teichgut, Wichelnförth, Zahrenholz
29396 Schönewörde Schönewörde
29399 Wahrenholz Betzhorn, Teichgut, Wahrenholz, Weißen Berge, Weißes Moor
38179 Schwülper Groß Schwülper, Lagesbüttel, Rothemühle, Walle
38465 Brome Benitz, Brome, Wiswedel, Zicherie
38468 Ehra-Lessien Ehra, Lessien
38470 Parsau Ahnebeck, Croya, Kaiserwinkel, Parsau
38471 Rühen Brechtorf, Eischott, Rühen
38473 Tiddische Hoitlingen, Tiddische
38474 Tülau Tülau-Fahrenhorst, Voitze
38518 Gifhorn Gamsen, Gifhorn, Kästorf, Müden (Aller), Neubokel, Wilsche, Winkel
38524 Sassenburg Bernsteinsee, Dannenbüttel, Grußendorf, Neudorf-Platendorf, Stüde, Triangel, Westerbeck
38527 Meine Abbesbüttel, Bechtsbüttel, Grassel, Gravenhorst, Meine, Ohnhorst, Wedelheine, Wedesbüttel
38528 Adenbüttel Adenbüttel, Heseberg, Rolfsbüttel, Warxbüttel
38531 Rötgesbüttel Rötgesbüttel
38533 Vordorf Eickhorst, Rethen, Vordorf
38536 Meinersen Ahnsen, Böckelse, Hardesse, Höfen, Meinersen, Ohof, Päse, Seershausen, Warmse
38539 Müden Ettenbüttel, Flettmar, Gerstenbüttel, Gilde, Hahnenhorn, Müden
38542 Leiferde Dalldorf, Leiferde
38543 Hillerse Hillerse, Volkse
38547 Calberlah Allenbüttel, Allerbüttel, Calberlah, Edesbüttel, Jelpke, Wettmershagen
38550 Isenbüttel Isenbüttel, Tankumsee
38551 Ribbesbüttel Adenbüttel, Algesbüttel, Ausbüttel, Ribbesbüttel, Vollbüttel
38559 Wagenhoff Ringelah, Wagenhoff

Wussten Sie schon?

Gifhorn - Die Verbraucherrechte des Handykäufers

Handy-Reparatur / Handyreparatur Wenn das iPhone, bzw. Smartphone oder das herkömmliche Handy kaputt ist wird oftmals sofort eine Handy-Reparatur in Erwägung gezogen. Vorher sollte sich der Verbraucher jedoch über seine Rechte informieren. Vor allem die Garantie und die Gewährleistung spielen dabei eine große Rolle.

Das Gewährleitungsrecht

Unter der Gewährleistung versteht man ein gesetzliches Recht, welches dem Kunden von Seiten des Händlers eingeräumt werden muss und mindestens zwei Jahre umfasst. Laut dieses Rechtes muss das Handy zum Zeitpunkt des Kaufes im einwandfreien Zustand sein. Sollte das Handy innerhalb der ersten sechs Monate einen Defekt aufweisen, geht man davon aus, dass der Schaden schon vor dem Erwerb bestand. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Verkäufer. Ab dem siebenden Monat nach dem Kauf wird genau das Gegenteil angenommen und dementsprechend liegt die Beweislast also auch beim Käufer. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht gegenüber dem Hersteller, sondern gegenüber dem Verkäufer des iPhone, bzw. Smartphone oder herkömmlichen Handys

Die Garantie als freiwillige Leistung des Herstellers

Des Weiteren sollte man vor einer Handyreparatur überprüfen, inwieweit man eine sog. Garantie auf das Gerät hat. Im Gegensatz  zu der Gewährleistung, spielt es hier keine Rolle, welchen Zustand das Handy beim Kauf hatte.  Die Garantie ist meist sehr individuell gestaltet und ist eine Leistung, welche  ausschließlich auf einer freiwilligen und selbstgewählten Handhabung des Herstellers basiert.
Zumeist wird vom Hersteller die Funktionsfähigkeit des Handys innerhalb eines gewissen Zeitraumes sowie unter den spezifizierten und in der Anleitung beschriebenen Bedingungen, wie beispielsweise Feuchtigkeit oder Temperatur, garantiert. Wenn der Defekt des Handys also beispielsweise darauf zurückzuführen ist, dass z.B. das iPhone in die Badewanne gefallen ist oder extremer Hitze ausgesetzt war, greift die Garantie nicht. Weist das Handy allerdings einen Mangel auf, welcher nicht auf dergleichen Ursachen zurückzuführen ist, kann sich der Verbraucher innerhalb des Garantiezeitraumes an den Hersteller wenden. Meist besitzt die Gewährleistungspflicht jedoch Vorrang vor der Garantie. Verschiedenste Bedingungen können in der Garantieurkunde genauer begutachtet werden. Vor allem lohnt es sich in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf generell mehr, die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer  geltend zu machen.