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25572 Sankt Margarethen Aebtissinwisch, Büttel, Ecklak, Kudensee, Landscheide, Oberstenwehr, Sankt Margarethen, Vaalerfeld
25693 Sankt Michaelisdonn Gudendorf, St. Michaelisdonn, Trennewurth, Volsemenhusen
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25709 Marne Diekhusen-Fahrstedt, Helse, Kaiser-Wilhelm-Koog, Kronprinzenkoog, Marne, Marnerdeich
25712 Burg (Dithmarschen) Brickeln, Buchholz, Burg, Großenrade, Hochdonn, Kuden, Quickborn
25715 Eddelak Averlak, Blangenmoorfeld, Dingen, Eddelak, Ramhusen
25718 Friedrichskoog Friedrichskoog
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25724 Neufeld Neufeld, Neufelderkoog, Schmedeswurth
25725 Schafstedt Bornholt, Dückerswisch, Hohenhörn, Schafstedt, Weidenhof
25727 Süderhastedt Frestedt, Krumstedt, Süderhastedt
25746 Heide Heide, Lohe-Rickelshof, Norderwöhrden, Ostrohe, Süderholm, Wesseln
25761 Büsum Büsum, Büsumer Deichhausen, Hedwigenkoog, Oesterdeichstrich, Warwerort, Westerdeichstrich
25764 Wesselburen Friedrichsgabekoog, Hellschen-Heringsand-Unterschaar, Hillgroven, Norddeich, Oesterwurth, Reinsbüttel, Schülp, Süderdeich, Wesselburen, Wesselburener Deichhausen, Wesselburenerkoog ...
25767 Albersdorf Albersdorf, Arkebek, Bunsoh, Christianshütte, Grünental, Immenstedt, Jützbüttel, Offenbüttel, Osterrade, Riesewohld, Röst ...
25770 Hemmingstedt Hemmingstedt, Lieth
25774 Lunden Groven, Hemme, Karolinenkoog, Krempel, Lehe, Lunden
25776 Rehm-Flehde-Bargen Dammsfeld, Hehm, Leherfeld, Nordfeld, Rehm-Flehde-Bargen, St. Annen
25779 Hennstedt Bergewöhrden, Fedderingen, Glüsing, Hennstedt, Horst, Hägen, Kleve, Norderheistedt, Schlichting, Süderheistedt, Westermoor ...
25782 Tellingstedt Gaushorn, Hövede, Rederstall, Schalkholz, Schrum, Süderdorf, Tellingstedt, Welmbüttel, Westerborstel
25785 Nordhastedt Nordhastedt, Odderade, Sarzbüttel
25788 Delve Delve, Hollingstedt, Wallen
25791 Linden Barkenholm, Linden
25792 Neuenkirchen Neuenkirchen, Strübbel
25794 Pahlen Dörpling, Pahlen, Tielenhemme
25795 Weddingstedt Borgholz, Stelle, Weddinghusen, Weddingstedt, Wittenwurth
25797 Wöhrden Ketelsbüttel, Wöhrden

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Dithmarschen - Die Verbraucherrechte des Handykäufers

Handy-Reparatur / Handyreparatur Wenn das iPhone, bzw. Smartphone oder das herkömmliche Handy kaputt ist wird oftmals sofort eine Handy-Reparatur in Erwägung gezogen. Vorher sollte sich der Verbraucher jedoch über seine Rechte informieren. Vor allem die Garantie und die Gewährleistung spielen dabei eine große Rolle.

Das Gewährleitungsrecht

Unter der Gewährleistung versteht man ein gesetzliches Recht, welches dem Kunden von Seiten des Händlers eingeräumt werden muss und mindestens zwei Jahre umfasst. Laut dieses Rechtes muss das Handy zum Zeitpunkt des Kaufes im einwandfreien Zustand sein. Sollte das Handy innerhalb der ersten sechs Monate einen Defekt aufweisen, geht man davon aus, dass der Schaden schon vor dem Erwerb bestand. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Verkäufer. Ab dem siebenden Monat nach dem Kauf wird genau das Gegenteil angenommen und dementsprechend liegt die Beweislast also auch beim Käufer. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht gegenüber dem Hersteller, sondern gegenüber dem Verkäufer des iPhone, bzw. Smartphone oder herkömmlichen Handys

Die Garantie als freiwillige Leistung des Herstellers

Des Weiteren sollte man vor einer Handyreparatur überprüfen, inwieweit man eine sog. Garantie auf das Gerät hat. Im Gegensatz  zu der Gewährleistung, spielt es hier keine Rolle, welchen Zustand das Handy beim Kauf hatte.  Die Garantie ist meist sehr individuell gestaltet und ist eine Leistung, welche  ausschließlich auf einer freiwilligen und selbstgewählten Handhabung des Herstellers basiert.
Zumeist wird vom Hersteller die Funktionsfähigkeit des Handys innerhalb eines gewissen Zeitraumes sowie unter den spezifizierten und in der Anleitung beschriebenen Bedingungen, wie beispielsweise Feuchtigkeit oder Temperatur, garantiert. Wenn der Defekt des Handys also beispielsweise darauf zurückzuführen ist, dass z.B. das iPhone in die Badewanne gefallen ist oder extremer Hitze ausgesetzt war, greift die Garantie nicht. Weist das Handy allerdings einen Mangel auf, welcher nicht auf dergleichen Ursachen zurückzuführen ist, kann sich der Verbraucher innerhalb des Garantiezeitraumes an den Hersteller wenden. Meist besitzt die Gewährleistungspflicht jedoch Vorrang vor der Garantie. Verschiedenste Bedingungen können in der Garantieurkunde genauer begutachtet werden. Vor allem lohnt es sich in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf generell mehr, die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer  geltend zu machen.